Chill Camp - Liznjan, Kroatien

Sommer, Sonne, Strand und Meer!

Das Chill Camp geht bereits in die dritte Runde! Komm mit uns nach Kroatien und verbringe ein paar gemütliche Tage mit deinen Freunden in Istrien an der kroatischen Küste. Wir haben ein Haus nur 800m vom Meer entfernt ganz für uns! Es warten entspannte Tage am Strand, beim Shoppen oder mit Action beim Beachvolleyball oder Kajak fahren. Einkaufen, Kochen und das Freizeitprogramm gestaltet ihr gemeinsam mit den Betreuern vom Kreisjugendring. Das Haus bietet viel Platz – jeweils die Hälfte der Plätze ist für 15-17jährige und für 12-14jährige. Für’s Programm teilt ihr euch manchmal in zwei Gruppen auf – entweder nach Alter oder so, wie ihr wollt.

Alter: 12-14 und 15-17 Jahre

Datum: 09.08. - 21.08.2023

Teilnehmerbeitrag: Early Bird Special (bis 31.03.23): 580,- €, danach 630,- €, Geschwisterermäßigung 20% (für das zweite, 40% für jedes weitere Geschwisterkind)

Leistungen inkl. Reisekosten, 10 Übernachtungen, Vollverpflegung, pädagogische Betreuung

Anmeldeschluss: 30.07.2023

Fragen & Infos:
info@kjr-gap.de
Tel. 08821 2577

--> online anmelden

Allg. Teilnahmebedingungen Jugendreise

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 150. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
  • 149.-60.Tag vor Reisebeginn 15%
  • 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
  • 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
  • Am Abreisetag 100% des Reisepreises

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.