Impfpriorität 3 für Ehren- und Hauptamtliche

Die Impfverordnung erlaubt eine priorisierte Impfung für ehren- und hauptamtliche in der Jugendarbeit. Für die Impfung bedarf es dann einer Bestätigung vom freien Träger, dass man dort ehrenamtlich aktiv ist. Es gibt dafür keine Vordrucke bzw. Vorlagen. Manche Impfzentren nutzen/akzeptieren auch nur ihre eigenen Vordrucke hierfür.

Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Homepage vom Bayerischen Jugendring

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