Gedenkstättenfahrt
Du bist mindestens 14 Jahre und interessiert an der deutschen und europäischen Geschichte? Auf dieser Fahrt kannst Du Dir selbst vor Ort einen Eindruck vom Konzentrationslager Auschwitz verschaffen und außerdem die polnische Stadt Krakau und deren Geschichte während des Dritten Reiches kennenlernen. Selbstverständlich kommt auch die Erholung auf dieser Fahrt nicht zu kurz: Einen Tag lang wird am Strbske Pleso See in der Slowakei gechillt und einen Tag verbringen wir im slowakischen Trnava (Tyrnau). Dank einer besonderen Förderung der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Jugendring kostet diese Fahrt mit allem drum und dran (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Führung, professionelle Betreuung) nur 95.-€.
- vom 26.10. - 02.11.2024
- ab 14 Jahren
- TNB 95 €
- incl. Hin- und Rückreise, Verpflegung, Unterkunft, Führungen
- zur online-Anmeldung
Geplantes Programm:
- Samstag, 26.10.2024: Infotreffen mit Teilnehmenden
- Sonntag, 27.10.2024: Abfahrt um 21:00 Uhr in Garmisch-Partenkirchen
- Montag, 28.10.2024: 9:00 Uhr Ankunft in Krakau, Ankommen und Frühstücken, inhaltlicher Einstieg, Rundgang durch die Stadt
- Dienstag, 29.10.2024: Führung durch das KZ Auschwitz, Reflexion der Erlebnisse
- Mittwoch, 30.10.2024: Besuch und Stadtführung Krakau
- Donnerstag, 31.10.2024: Entspannen in der Hohen Tatra am Strbské Pleso See
- Freitag, 01.11.2024: Fahrt nach Trnava (Slowakei), Besuch des Jugendrings, Stadtrundgang
- Samstag, 02.11.2024: Rückfahrt nach Garmisch-Partenkirchen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur mit der Anmeldung über unsere Homepage berücksichtigt.
Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.
Bei Absagen
- bis 31.08.2024 fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
- von 01.09. bis 30.09.2024: 70% des Reisepreises
- ab 01.10.2024 oder Nichtantritt: 100% des Reisepreises
Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.
Die Teamer*innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.
Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.