Aktionsfonds

zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit geringen Einkommen an Angeboten der Jugendarbeit


Der Aktionsfonds soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringen Einkommen die Teilnahme an Angeboten der Jugendarbeit ermöglichen. Der Aktionsfonds speist sich aus
privaten und öffentlichen Spenden, Eigenmittel des KJR und Mitteln der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der Aktivierungskampagne des Bayerischen Jugendring (BJR).
Der KJR strebt an, den Aktionsfonds dauerhaft einzurichten.

Wer kann eine Zuwendung erhalten?

Der Aktionsfonds steht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren zur Verfügung,

  • die oder deren Familien Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII haben
  • oder in Ergänzung die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) haben
  • oder mit einem persönlichen Gespräch, einer Referenz von einem Dritten (z.B. Klassenlehrer, Rektor, beim KJR gemeldeter Jugendgruppenleiter, Beratungsstelle, Jugendamt, usw. mit einer kurzen Begründung und Empfehlung zur Höhe der Zuwendung) und einem einfachen Einkommensnachweis

Wie wird entschieden?

  • Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein Entscheidungsgremium, bestehend aus einem Mitglied des Vorstands, dem/der Kommunalen Jugendpfleger/in und einem/r Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle des KJR.
    Der Zuwendungsempfänger wird über die Entscheidung unterrichtet. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich.
    Die Zuwendung wird ausschließlich und zweckgebunden an den Veranstalter bezahlt.

Wie hoch ist die Förderung und für was?

  • Eine Förderung kann bis zu 100% des Teilnahmepreises betragen. Der Eigenanteil soll in der Regel 10% betragen.
  • Die Bereitstellung eines angemessenen Taschengeldes für die Teilnahme an einer Maßnahme.
  • Die Angebote/Maßnahmen werden vom KJR selbst oder von einem seiner Mitgliedsverbände durchgeführt.

Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird hängt von den zur Verfügung stehenden Mittel ab.