Vorstand

Miriam Brettschneider
Vorstandsmitglied

Stephanie Herrmann
Vorstandsmitglied

Munsef Momen
Vorstandsmitglied

Johannes Mühl
Vorstandsmitglied

Maria Schilcher
Vorstandsmitglied

Tim Sedlmaier
Vorstandsmitglied

Hubert Steiner
Vorstandsmitglied
Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung des Bayerischen Jugendring beschrieben:
§ 35 Aufgaben und Aufgabenverteilung des Vorstands
(1) ¹Der Vorstand ist für die Aufgabenerledigung des Stadt-/Kreisjugendrings nach der Satzung, Geschäftsordnung, Finanzordnung und den Beschlüssen der SJR-/KJR-Vollversammlung verantwortlich und entscheidet über Anträge von landesweiter Bedeutung an die BJR-Vollversammlung. ²Er fasst die Feststellungsbeschlüsse zum Vertretungsrecht (Einräumung, Aberkennung, Wiedereinräumung) von Mitgliedsorganisationen und Jugendsprechern_innen der Vollversammlung nach § 30 Abs. 2 sowie gemäß § 6 Abs. 3 zur Weiterleitung
an den Landesvorstand sowie zur Information an die jeweilige Landesorganisation. ³Die gefassten Feststellungsbeschlüsse sind der SJR-/KJR-Vollversammlung mitzuteilen.
...
(2) ¹Der/die Vorsitzende vertritt den Stadt-/Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung. ²Der/die Vorsitzende wird im Falle seiner/ihrer Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter_in vertreten. ³Sind der/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter_in verhindert, so übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Vertretung; hierzu bedarf es eines gesonderten Vorstandsbeschlusses.
...
(3) ¹Der Vorstand kann beschließende Ausschüsse bilden, denen die Erledigung bestimmter Angelegenheiten übertragen wird; er erlässt für diese eine Geschäftsordnung.
...