Die BJR-Empfehlung für die Sommerferien in Bayern (Stand: 12. Juli) bietet eine Übersicht über die derzeit geltenden Corona-Regelungen. Sie gibt Leitlinien für Maßnahmen in den Ferien und Orientierung in den häufig als verwirrend wahrgenommenen Vorgaben. Sie bietet Fachkräften und Ehrenamtlichen einen Rahmen, den sie für die Gestaltung der Maßnahmen nutzen können. Die oberste Maxime ist jedoch: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden.
Weitere Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus gibt es auf der Homepage vom BJR.
Auch in diesem Jahr können alle bayerischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendorganisationen ... wieder den kostenlosen Ferienfilmkoffer bestellen.
Die Impfverordnung erlaubt eine priorisierte Impfung für ehren- und hauptamtliche in der Jugendarbeit. Für die Impfung bedarf es dann einer Bestätigung vom freien Träger, dass man dort ehrenamtlich aktiv ist. Es gibt dafür keine Vordrucke bzw. Vorlagen. Manche Impfzentren nutzen/akzeptieren auch nur ihre eigenen Vordrucke hierfür.
Vom Schloßmuseeum Murnau gibt es ein digitales Osterprogramm, zum Beispiel die Klappkarten-Vorlage für „Blumige Grüße“. Im Tutorial werden zwei Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. Oder soll es vielleicht doch lieber ein historischer Rennwagen als kleines Papiermodell sein? – Auch den gibt’s nämlich zum Nachbasteln.
Ab Freitag, den 26.03. um 0:00 Uhr gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Regelungen für eine 7-Tages-Inzidenz über 100. Damit ist eine Durchführung der Ferienbetreuung und des TalentCAMPus nicht mehr möglich und müssen leider abgesagt werden. Knirsch!
Wir bieten von Montag,den 29.03. bis Donnerstag, den 01.04. ein alternatives Online-Programm an.
Zum 1.1.2021 haben sich der sog. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.400 € auf 3.000 € sowie der sog. Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 € auf 840 € erhöht.